Gast-, Kontakt- und Vorstudium, Jungstudierende

 
Die Hochschule für Kirchenmusik bietet Interessierten verschiedene Arten eines Gaststudiums:
  • Das reguläre Gaststudium ermöglicht den Unterricht bei Lehrkräften der Hochschule für Kirchenmusik in einzelnen Fächern. In dem gewünschten Fach sollten fortgeschrittene Kenntnisse vorhanden sein.
  • Zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung dient ein ein- bis zweisemestriges Vorstudium.
  • Bei entsprechender Begabung können Jungstudierende (Schülerinnen und Schüler ab ca. 14 Jahren) auch für einen darüber hinausgehenden Zeitraum aufgenommen werden.
  • Berufstätige Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, die ihr Können auffrischen und erweitern wollen, können dies im Rahmen eines Kontaktstudiums für ein oder mehrere Semester tun.
 
Weitere Informationen:
 
  • Die Gebühr für alle diese Gaststudien beträgt derzeit 440.- Euro pro Semester und Fach.
  • Bitte beachten Sie die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist für die Gaststudiengebühr. Sollte nach Ablauf dieser Frist die Zahlung nicht eingegangen sein, ist Ihre Anmeldung hinfällig.
  • Mit Überweisung der Gebühr ist Ihr Unterricht fest im Deputat der betreffenden Lehrkraft eingeplant. Sollten Sie nach diesem Zeitpunkt vom Gaststudium zurücktreten, kann die Gebühr daher nicht zurückerstattet werden.
  • Die Zulassung erfolgt für das reguläre Gast-, Vor- und Kontaktstudien zunächst für ein Semester und kann dann semesterweise verlängert werden. Jungstudierende können von vornherein für einen längeren Zeitraum (in der Regel auf unbestimmte Zeit) zugelassen werden.
  • Sie erhalten, je nach Fach, wöchentlichen Gruppenunterricht oder eine halbe Stunde Einzelunterricht (bzw. 14-tägich eine ganze Stunde).
  • Anmeldefrist: 15. Februar (zum Sommersemester) bzw. 15. Juli (zum Wintersemester).
  • Während eines Gaststudiums sind Sie nicht im rechtlichen Sinne an unserer Hochschule immatrikuliert. Daher haben Sie auch keinen Studierendenstatus und wir können Ihnen keine entsprechende Bescheinigungen ausstellen.