Weitere Informationen:
- Die Gebühr für alle diese Gaststudien beträgt derzeit 440.- Euro pro Semester und Fach.
- Bitte beachten Sie die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist für die Gaststudiengebühr. Sollte nach Ablauf dieser Frist die Zahlung nicht eingegangen sein, ist Ihre Anmeldung hinfällig.
- Mit Überweisung der Gebühr ist Ihr Unterricht fest im Deputat der betreffenden Lehrkraft eingeplant. Sollten Sie nach diesem Zeitpunkt vom Gaststudium zurücktreten, kann die Gebühr daher nicht zurückerstattet werden.
- Die Zulassung erfolgt für das reguläre Gast-, Vor- und Kontaktstudien zunächst für ein Semester und kann dann semesterweise verlängert werden. Jungstudierende können von vornherein für einen längeren Zeitraum (in der Regel auf unbestimmte Zeit) zugelassen werden.
- Sie erhalten, je nach Fach, wöchentlichen Gruppenunterricht oder eine halbe Stunde Einzelunterricht (bzw. 14-tägich eine ganze Stunde).
- Anmeldefrist: 15. Februar (zum Sommersemester) bzw. 15. Juli (zum Wintersemester).
- Während eines Gaststudiums sind Sie nicht im rechtlichen Sinne an unserer Hochschule immatrikuliert. Daher haben Sie auch keinen Studierendenstatus und wir können Ihnen keine entsprechende Bescheinigungen ausstellen.





