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Nach Absolvieren des Theologischen Grundstudiums an der Hochschule für Kirchenmusik (3 Semester mit je 2 Wochenstunden) ist ein Anschlußstudium als Gasthörer an der Pädagogischen Hochschule möglich. Es führt zur Berechtigung, Religionsunterricht an Grund- und Haupschulen in den Klassen 2 bis 6 zu erteilen. Der Studiengang wurde mit der Fachschaft Evangelische Theologie an der Pädagogischen Hochschule sowie mit dem Rektor der Pädagogischen Hochschule vereinbart und vom Evangelischen Oberkirchenrat genehmigt.
  1. Theologisches Grundstudium an der Hochschule für Kirchenmusik

  2. Lehrveranstaltung eines Theologieprofessors der Pädagogischen Hochschule
    Dauer: 3 Semester à 2 Wochenstunden (testatpflichtig)
  3. Besuch von Lehrveranstaltungen der Pädagogischen Hochschule, fachwissenschaftlich bezogen auf relevante Themenbereiche der Lehrplans Grund- oder Hauptschule
  4. Fachdidaktisches Seminar (als Gasthörer der PH Heidelberg): 2 Wochenstunden
  5. Unterrichtspraktikum (Supervision) an der HfK
  6. Zulassung zum kirchlichen Examen (Kolloquium)

  7. Das Kolloquium wird durch den zuständigen Seminarleiter der PH (Gesprächsführung), dem Rektor der HfK und einem Vertreter des Evangelischen Oberkirchenrates (Vorsitz) abgenommen. Es erstreckt sich auf fachdidaktische und unterrichtspraktische Fragen mit fachwissenschaftlichem Grundwissen.
    Prüfungsdauer: 20 Minuten.
    Genehmigung zur Erteilung von Religionsunterricht ("Vocatio") in den Klassen 2 bis 6 nach bestandenem Examen.
Außerdem bietet die HfK Heidelberg einen Sonderstudiengang für hauptberufliche Posaunenwarte an. Nähere Informationen erhalten Sie unter sekretariat@hfk-heidelberg.de.
 
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