Nach Absolvieren des Theologischen Grundstudiums an der Hochschule für
Kirchenmusik (3 Semester mit je 2 Wochenstunden) ist ein
Anschlußstudium als Gasthörer an der Pädagogischen Hochschule möglich.
Es führt zur Berechtigung, Religionsunterricht an Grund- und
Haupschulen in den Klassen 2 bis 6 zu erteilen. Der Studiengang wurde
mit der Fachschaft Evangelische Theologie an der Pädagogischen
Hochschule sowie mit dem Rektor der Pädagogischen Hochschule vereinbart
und vom Evangelischen Oberkirchenrat genehmigt.
- Theologisches Grundstudium an der Hochschule für Kirchenmusik
Lehrveranstaltung eines Theologieprofessors der Pädagogischen Hochschule
Dauer: 3 Semester à 2 Wochenstunden (testatpflichtig)
- Besuch von Lehrveranstaltungen der Pädagogischen
Hochschule, fachwissenschaftlich bezogen auf relevante Themenbereiche der
Lehrplans Grund- oder Hauptschule
- Fachdidaktisches Seminar (als Gasthörer der PH Heidelberg): 2 Wochenstunden
- Unterrichtspraktikum (Supervision) an der HfK
- Zulassung zum kirchlichen Examen (Kolloquium)
Das
Kolloquium wird durch den zuständigen Seminarleiter der PH
(Gesprächsführung), dem Rektor der HfK und einem Vertreter des
Evangelischen Oberkirchenrates (Vorsitz) abgenommen. Es erstreckt sich
auf fachdidaktische und unterrichtspraktische Fragen mit
fachwissenschaftlichem Grundwissen.
Prüfungsdauer: 20 Minuten.
Genehmigung zur Erteilung von Religionsunterricht ("Vocatio") in den Klassen 2 bis 6 nach bestandenem Examen.
Außerdem bietet die HfK Heidelberg einen Sonderstudiengang für
hauptberufliche Posaunenwarte an. Nähere Informationen erhalten Sie
unter sekretariat@hfk-heidelberg.de.
Anregungen zu unserer Internet-Seite bitte an A. Schneidewind, webmaster@hfk-heidelberg.de!
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