Die Hochschule für Kirchenmusik bietet Interessierten
verschiedene Arten eines Gaststudiums:
- Das reguläre
Gaststudium
ermöglicht den Unterricht bei Lehrkräften
der Hochschule für Kirchenmusik in einzelnen Fächern.
In den gewünschten Fach sollten fortgeschrittene Kenntnisse
vorhanden sein.
- Zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung dient ein
ein- bis zweisemestriges Vorstudium.
- Bei entsprechender Begabung können Jungstudierende
(Schülerinnen und Schüler ab ca. 14 Jahren) auch
für einen darüber hinausgehenden Zeitraum aufgenommen
werden.
- Berufstätige Kirchenmusikerinnen und
Kirchenmusiker, die ihr Können auffrischen und erweitern
wollen, können dies im Rahmen eines Kontaktstudiums für ein
oder mehrere Semester tun.
Bitte beachten Sie folgende
Hinweise für das
Gaststudium:
- Die Gebühr für alle
diese Gaststudien beträgt derzeit 350.- Euro pro Semester und
Fach.
- Die Zulassung erfolgt für das reguläre
Gast -, Vor- und Kontaktstudien
zunächst für ein Semester und kann dann semesterweise
verlängert werden. Jungstudierende können von
vornherein für einen
längeren Zeitraum (in der Regel auf unbestimmte Zeit)
zugelassen werden.
- Sie erhalten, je nach Fach, wöchentlichen
Gruppenunterricht oder eine halbe Stunde Einzelunterricht (bzw.
14-täglich eine ganze Stunde). Darüber hinaus
können Sie an den Vorlesungen und Übungen sowie an
Proben des Hochschulchores oder des Bläserensembles teilnehmen.
- Anmeldefristen: 15. Februar (zum
Sommersemester) bzw. 15. Juli (zum Wintersemester).
- Falls Sie zum Gaststudium zugelassen werden, erhalten Sie
eine Rechnung über die Gaststudiengebühr.
- Bitte beachten Sie die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist
für die Gaststudiengebühr. Sollte nach Ablauf dieser
Frist die Zahlung
nicht eingegangen sein, ist Ihre Anmeldung hinfällig.
- Mit Überweisung der Gebühr ist Ihr
Unterricht fest im Deputat der betreffenden Lehrkraft eingeplant.
Sollten Sie nach diesem Zeitpunkt vom Gaststudium
zurücktreten, kann die Gebühr daher nicht
zurückerstattet werden.
- Während eines Gaststudiums sind Sie
nicht
im rechtlichen Sinne an unserer Hochschule immatrikuliert. Daher haben
Sie auch keinen Studierendenstatus, und wir
können Ihnen keine entsprechende
Bescheinigungen ausstellen.
Bei weiteren
Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der
Hochschule für Kirchenmusik:
Tel.: 06221/27062
E-Mail: sekretariat@hfk-heidelberg.de
Anregungen
zu unserer Internet-Seite bitte an A. Schneidewind, webmaster@hfk-heidelberg.de!
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