Der Diplomstudiengang B bildet die Basis der Ausbildung zum hauptberuflichen Kirchenmusiker.
Die in der Regel nach 8 Semestern abgelegte B-Prüfung der HfK Heidelberg wird von allen Gliedkirchen der EKD anerkannt. Werden in der B-Prüfung überdurchschnittliche Leistungen geboten, ist eine Aufnahme in den Aufbaustudiengang A oder eine Spezialisierung durch ein Aufbaustudium Künstlerische Ausbildung möglich.
Das Ausbildungspensum des B-Studiums ist auf ein möglichst gemeinde- und praxisnahes Studienkonzept zugeschnitten. Zusätzliche Angebote sowie die Möglichkeit, das B-Studium als Aufbau zu einem abgeschlossenen Schulmusikstudium in verkürzter Zeit zu absolvieren, richten sich an diejenigen, die im Beruf eine kirchenmusikalische Teilzeit-Stellung in Verbindung mit einem Lehramt an einer Schule anstreben. Demselben Ziel dient das von der PH Heidelberg angebotene Anschlussstudium Religionspädagogik, das auf dem Theologischen Grundstudium im Rahmen der B-Ausbildung aufbaut und nach bestandenem Examen zur Genehmigung zur Erteilung von Religionsunterricht ("Vocatio") in den Klassen 2 bis 6 führt.
Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszügen aus der Satzung der HfK Heidelberg sind teilweise durch Erläuterungen ergänzt, die zugunsten besserer Lesbarkeit nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Außerdem bleiben Änderungen vorbehalten. Verbindlich ist die bei Studienantritt gültige Satzung.
| 1. | Orgel-Literaturspiel:
Drei Orgelchoräle aus Bachs „Orgelbüchlein" sowie ein weiteres Orgelwerk mittlerer Schwierigkeit. Vomblattspiel (dies beinhaltet z.B. das Vomblattspiel von Choralbuchsätzen, auch obligat). |
| 2. | Orgelimprovisation
und Gemeindebegleitung: Harmonisierungsaufgabe. Melodische Improvisation. Improvisieren einer Intonation zu einem Gesangbuchlied. |
| 3. | Klavierspiel:
Vortrag von zwei Stücken mittleren Schwierigkeitsgrades aus unterschiedlichen Stilrichtungen. |
| 4. | Gesang:
Vortrag von zwei Stücken verschiedener Stilrichtungen. |
| 5. | Chorleitung:
Einstudieren einer mehrstimmigen Singform. Gespräch über die bisherige Chorsingepraxis und über Werke anhand der eingereichten Liste. |
| 6. | Gehörbildung:
Erkennen von Intervallen, einfachen Akkorden und ihren Umkehrungen. Notierung von Melodien (ein- und zweistimmig) und Rhythmen. Vomblattsingen einer Chorstimme. |
| 7. | Tonsatz:
Spielen von vierstimmigen Kadenzen in allen Tonarten und Lagen. Kenntnisse in der allgemeinen Musiktheorie. |
Von der Voraussetzung des Abiturs kann abgesehen werden, wenn eine besondere musikalische Begabung vorliegt und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachgewiesen wird (§ 61 des Baden-Württembergischen Kunsthochschulgesetzes). Die Begabtenprüfung besteht aus einer Klausur und einem Kolloquium über Themen aus den Bereichen Kirche, Musik und Allgemeinbildung.
Die Aufnahmekommission besteht aus den
hauptberuflichen Professoren und den Lehrbeauftragten für die zu
prüfenden Fächer.
Die Eignungsprüfung besteht aus drei Durchgängen.
Beim ersten
Durchgang werden die musikalischen Grundvoraussetzungen
schriftlich geprüft. Dabei geht es um Grundkenntnisse der Musikkunde:
Intervalle, Tonarten, Quintenzirkel, Kadenzen, Dreiklänge und deren
Umkehrungen, Taktarten usw. Ebenfalls schriftlich geprüft wird der
Bereich des Gehörs: Rhythmen, Tonabstände, vorgespielte Melodien und
einfache Akkordverbindungen.
Eine spätere Ausbildung in den
Fächern Tonsatz, Gesang, Chorleitung, Liturgisches Singen und
Orgelimprovisation ist unmittelbar abhängig von den Grundlagen, die im
ersten Durchgang geprüft worden sind.
Im zweiten
Durchgang wird erstmalig Instrumentalspiel verlangt. Aus
einem vorgelegten oder selbst mitgebrachten Choralbuch sind beliebige,
von der Kommission genannte Lieder vierstimmig mit Pedal (auch obligat)
und dreistimmig manualiter vom Blatt zu spielen. Es wird rhythmisch
einwandfreies und fehlerloses Spiel erwartet. Bei dieser Prüfung
gewinnt die Kommission eine Reihe von Erkenntnissen über folgende
Fähigkeiten: Vomblattspielen, Spielen unterschiedlicher Schüssel in
einer Hand, rasches Erkennen von Akkorden und harmonischen
Zusammenhängen, rhythmische Genauigkeit und Vertrautheit mit dem
Liedgut des Gesangbuches. Die improvisatorische Begabung wird an der
Aufgabe geprüft, zu einem von der Kommission genannten Lied nach dem
Gesangbuch eine kurze Intonation aus dem Stegreif zu spielen. Diese
Intonation sollte eine sinnvolle Länge haben (z.B. vier oder acht
Takte) und die Melodie, die Tonart und das Gesangstempo des Liedes
vorstellen. Der Fantasie der Kandidatinnen und Kandidaten wird im
übrigen keine Grenze gesetzt. Erwartet wird sodann die Fähigkeit, eine
Choralmelodie aus dem Gesangbuch vom Blatt zu harmonisieren.
Durch das Vomblattsingen einer Chorstimme in der eigenen Stimmlage wird
festgestellt, ob Intervalle und musikalische Linien nicht nur hörend
aufgenommen, sondern auch singend hergestellt werden können.
Ein dritter
Durchgang gibt die Gelegenheit, im kantoralen und
instrumentalen Bereich das Können zu zeigen. Es wird geprüft, wie die
Bewerberin oder der Bewerber mit der eigenen Stimme umgehen können. Es
wird erwartet, daß die vorzutragenden Stücke ähnlich gründlich
vorbereitet sind wie die ausgewählten Klavier- oder Orgelwerke.
Besonderes Augenmerk soll bei den Gesangsstücken auf saubere
Intonation, stimmliche Beherrschung und bewußt textgemäße Gestaltung
liegen. Die Klavierbegleitung wird von der Hochschule gestellt. Durch
das Einstudieren einer mehrstimmigen Singform mit den anwesenden
Mitgliedern der Prüfungskommission wird geprüft, ob die Bewerberin oder
der Bewerber in der Lage ist, das Singen in einer Gruppe anzuleiten,
Impulse zur musikalischen Gestaltung zu geben und Fehler zu hören. An
Hand der eingereichten Liste der bisher gesungenen Chorwerke wird bei
der Eignungsprüfung ein Gespräch über Fragen der Chormusik geführt.
Dabei wird die Beherrschung der Stücke in der jeweiligen Chorstimme
durch Stichproben geprüft.
Jedem Bewerber und jeder
Bewerberin werden 2 Stunden Einspielzeit im Hörsaal 16 zur
Verfügung gestellt, die etwa 10 Tage vor Beginn der Prüfung mit dem
Sekretariat abgesprochen werden. In diesem Raum finden die Prüfungen in
den Fächern Orgel und Klavier statt. Für beide Instrumentalfächer
wer-den seitens der Hochschule Assistenten zum Umblättern bzw.
Registrieren zur Verfügung gestellt.
Für beide Fächer gilt:
Den besten Eindruck macht immer das Stück, das den eigenen Fähigkeiten
angemessen ist und das zuverlässig und sicher gespielt wird. Hoher
Schwierigkeitsgrad kann nicht gegen Spielfehler aufgerechnet werden.
Entscheidende Mängel im instrumentalen Bereich sind durch gutes Singen
nicht ausgleichbar und umgekehrt: Wer nicht durch eine ansprechende
sängerische Leistung überzeugt, dem hilft auch das beste Orgelspiel
nichts.
Die Hochschule für Kirchenmusik bietet die
Möglichkeit einer Vorbereitung auf die Eignungsprüfung im Rahmen eines
ein- bis zweisemestrigen Vor-
bzw. Gaststudiums an.
Alle Informationen zum Ausbildungspensum und den Prüfungsanforderungen für die verschiedenen Studiengänge können Sie der Studien- und Prüfungsordnung entnehmen, die hier im PDF-Format vorliegt.