Studiengänge » Kirchenmusik » Diplomstudium B


Zulassungsordnung      Eignungsprüfung      Ausbildungspensum und Prüfungsordnung      Studienplan

Der Diplomstudiengang B bildet die Basis der Ausbildung zum hauptberuflichen Kirchenmusiker.
Voraussetzung für die Aufnahme dieses Studiums ist neben allgemeinen Zulassungsbedingungen eine den späteren beruflichen Anforderungen entsprechende musikalische Begabung, die durch eine Eignungsprüfung festgestellt wird.

Die in der Regel nach 8 Semestern abgelegte B-Prüfung der HfK Heidelberg wird von allen Gliedkirchen der EKD anerkannt. Werden in der B-Prüfung überdurchschnittliche Leistungen geboten, ist eine Aufnahme in den Aufbaustudiengang A oder eine Spezialisierung durch ein Aufbaustudium Künstlerische Ausbildung möglich.

Das Ausbildungspensum des B-Studiums ist auf ein möglichst gemeinde- und praxisnahes Studienkonzept zugeschnitten. Zusätzliche Angebote sowie die Möglichkeit, das B-Studium als Aufbau zu einem abgeschlossenen Schulmusikstudium in verkürzter Zeit zu absolvieren, richten sich an diejenigen, die im Beruf eine kirchenmusikalische Teilzeit-Stellung in Verbindung mit einem Lehramt an einer Schule anstreben. Demselben Ziel dient das von der PH Heidelberg angebotene Anschlussstudium Religionspädagogik, das auf dem Theologischen Grundstudium im Rahmen der B-Ausbildung aufbaut und nach bestandenem Examen zur Genehmigung zur Erteilung von Religionsunterricht ("Vocatio") in den Klassen 2 bis 6 führt.

Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszügen aus der Satzung der HfK Heidelberg sind teilweise durch Erläuterungen ergänzt, die zugunsten besserer Lesbarkeit nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Außerdem bleiben Änderungen vorbehalten. Verbindlich ist die bei Studienantritt gültige Satzung.  

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Zulassungsordnung

Bei der Bewerbung um einen Studienplatz für den Diplomstudiengang Evangelische Kirchenmusik (B) und für die Aufbaustudiengänge sind einzureichen:
  1. Bewerbungs-Formular (bitte ausdrucken).
  2. Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
  3. Pfarramtliches Zeugnis über die Zugehörigkeit zu einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (evangelisch-reformierte und -lutherische Landeskirchen, römisch-katholische Kirche und einige weitere)
  4. Beglaubigte Kopien aller bereits abgelegten musikalischen Prüfungen
  5. Tabellarischer Lebenslauf
  6. Bei Ausländern: Nachweis von für das Studium ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache
  7. Liste der bisher gesungenen Chorwerke

  8. An diese Liste anknüpfend wird bei der Eignungsprüfung ein Gespräch über Fragen der  Chormusik geführt.
Bei Antritt des Studiums sind außerdem nachzureichen:
  1. Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse
  2. Haftpflichtversicherungsnachweis in Kopie (z.B. Familienhaftpflichtversicherung)
  3. Zwei Paßbilder
  4. Schriftliche Anerkennung der Satzung der Hochschule für Kirchenmusik.
 
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Eignungsprüfung

Bei der Eignungsprüfung für den Diplomstudiengang Evangelische Kirchenmusik (B) werden folgende Leistungen erwartet:
 
1. Orgel-Literaturspiel:
Drei Orgelchoräle aus Bachs „Orgelbüchlein"  sowie ein weiteres Orgelwerk mittlerer Schwierigkeit. Vomblattspiel (dies beinhaltet z.B. das Vomblattspiel von Choralbuchsätzen, auch obligat).
2. Orgelimprovisation und Gemeindebegleitung:
Harmonisierungsaufgabe. Melodische Improvisation. Improvisieren einer Intonation zu einem Gesangbuchlied.
3. Klavierspiel:
Vortrag von zwei Stücken mittleren Schwierigkeitsgrades aus unterschiedlichen Stilrichtungen.
4. Gesang:
Vortrag von zwei Stücken verschiedener Stilrichtungen.
5. Chorleitung:
Einstudieren einer mehrstimmigen Singform. Gespräch über die bisherige Chorsingepraxis und über Werke anhand der eingereichten Liste.
6. Gehörbildung:
Erkennen von Intervallen, einfachen Akkorden und ihren Umkehrungen. Notierung von Melodien (ein- und zweistimmig) und Rhythmen. Vomblattsingen einer Chorstimme.
7. Tonsatz:
Spielen von vierstimmigen Kadenzen in allen Tonarten und Lagen. Kenntnisse in der allgemeinen Musiktheorie.
 
Eine Eignungsprüfung ist auch dann notwendig, wenn bereits eine kirchenmusikalische Prüfung abgelegt wurde.

Von der Voraussetzung des Abiturs kann abgesehen werden, wenn eine besondere musikalische Begabung vorliegt und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung  nachgewiesen wird (§ 61 des Baden-Württembergischen Kunsthochschulgesetzes). Die Begabtenprüfung besteht aus einer Klausur und einem Kolloquium über Themen aus den Bereichen Kirche, Musik und Allgemeinbildung.

Die Aufnahmekommission besteht aus den hauptberuflichen Professoren und den Lehrbeauftragten für die zu prüfenden Fächer.
   

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Praktische Durchführung der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung besteht aus drei Durchgängen.

Beim ersten Durchgang werden die musikalischen Grundvoraussetzungen schriftlich geprüft. Dabei geht es um Grundkenntnisse der Musikkunde: Intervalle, Tonarten, Quintenzirkel, Kadenzen, Dreiklänge und deren Umkehrungen, Taktarten usw. Ebenfalls schriftlich geprüft wird der Bereich des Gehörs: Rhythmen, Tonabstände, vorgespielte Melodien und einfache Akkordverbindungen.
Eine spätere Ausbildung in den Fächern Tonsatz, Gesang, Chorleitung, Liturgisches Singen und Orgelimprovisation ist unmittelbar abhängig von den Grundlagen, die im ersten Durchgang geprüft worden sind.

Im zweiten Durchgang wird erstmalig Instrumentalspiel verlangt. Aus einem vorgelegten oder selbst mitgebrachten Choralbuch sind beliebige, von der Kommission genannte Lieder vierstimmig mit Pedal (auch obligat) und dreistimmig manualiter vom Blatt zu spielen. Es wird rhythmisch einwandfreies und fehlerloses Spiel erwartet. Bei dieser Prüfung gewinnt die Kommission eine Reihe von Erkenntnissen über folgende Fähigkeiten: Vomblattspielen, Spielen unterschiedlicher Schüssel in einer Hand, rasches Erkennen von Akkorden und harmonischen Zusammenhängen, rhythmische Genauigkeit und Vertrautheit mit dem Liedgut des Gesangbuches. Die improvisatorische Begabung wird an der Aufgabe geprüft, zu einem von der Kommission genannten Lied nach dem Gesangbuch eine kurze Intonation aus dem Stegreif zu spielen. Diese Intonation sollte eine sinnvolle Länge haben (z.B. vier oder acht Takte) und die Melodie, die Tonart und das Gesangstempo des Liedes vorstellen. Der Fantasie der Kandidatinnen und Kandidaten wird im übrigen keine Grenze gesetzt. Erwartet wird sodann die Fähigkeit, eine Choralmelodie aus dem Gesangbuch vom Blatt zu harmonisieren.
Durch das Vomblattsingen einer Chorstimme in der eigenen Stimmlage wird festgestellt, ob Intervalle und musikalische Linien nicht nur hörend aufgenommen, sondern auch singend hergestellt werden können.

Ein dritter Durchgang gibt die Gelegenheit, im kantoralen und instrumentalen Bereich das Können zu zeigen. Es wird geprüft, wie die Bewerberin oder der Bewerber mit der eigenen Stimme umgehen können. Es wird erwartet, daß die vorzutragenden Stücke ähnlich gründlich vorbereitet sind wie die ausgewählten Klavier- oder Orgelwerke. Besonderes Augenmerk soll bei den Gesangsstücken auf saubere Intonation, stimmliche Beherrschung und bewußt textgemäße Gestaltung liegen. Die Klavierbegleitung wird von der Hochschule gestellt. Durch das Einstudieren einer mehrstimmigen Singform mit den anwesenden Mitgliedern der Prüfungskommission wird geprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber in der Lage ist, das Singen in einer Gruppe anzuleiten, Impulse zur musikalischen Gestaltung zu geben und Fehler zu hören. An Hand der eingereichten Liste der bisher gesungenen Chorwerke wird bei der Eignungsprüfung ein Gespräch über Fragen der Chormusik geführt. Dabei wird die Beherrschung der Stücke in der jeweiligen Chorstimme durch Stichproben geprüft.
Jedem Bewerber und jeder Bewerberin werden 2 Stunden Einspielzeit im Hörsaal 16 zur Verfügung gestellt, die etwa 10 Tage vor Beginn der Prüfung mit dem Sekretariat abgesprochen werden. In diesem Raum finden die Prüfungen in den Fächern Orgel und Klavier statt. Für beide Instrumentalfächer wer-den seitens der Hochschule Assistenten zum Umblättern bzw. Registrieren zur Verfügung gestellt.
Für beide Fächer gilt: Den besten Eindruck macht immer das Stück, das den eigenen Fähigkeiten angemessen ist und das zuverlässig und sicher gespielt wird. Hoher Schwierigkeitsgrad kann nicht gegen Spielfehler aufgerechnet werden. Entscheidende Mängel im instrumentalen Bereich sind durch gutes Singen nicht ausgleichbar und umgekehrt: Wer nicht durch eine ansprechende sängerische Leistung überzeugt, dem hilft auch das beste Orgelspiel nichts.

Die Hochschule für Kirchenmusik bietet die Möglichkeit einer Vorbereitung auf die Eignungsprüfung im Rahmen eines ein- bis zweisemestrigen Vor- bzw. Gaststudiums an.
   

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Ausbildungspensum und Prüfungsanforderungen

Alle Informationen zum Ausbildungspensum und den Prüfungsanforderungen für die verschiedenen Studiengänge können Sie der Studien- und Prüfungsordnung entnehmen, die hier im PDF-Format vorliegt.


Anregungen zu unserer Internet-Seite bitte an A. Schneidewind, webmaster@hfk-heidelberg.de!
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