Studiengänge » Kirchenmusik » Aufbaustudium A


Zulassungsordnung      Ausbildungsfächer und Prüfungsanforderungen      Studienplan

Das mit dem A-Examen abschließende Aufbaustudium A bereitet auf die Tätigkeit als hauptamtlicher Kirchenmusiker an großen Stadtkirchen vor. Es basiert in der Regel auf einer bereits abgelegten B-Prüfung, kann aber auch in Ausnahmefällen an ein anderes abgeschlossenes Musikhochschulstudium anschließen, sofern die unten aufgeführten Mindestbedingungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszügen aus der Satzung der HfK Heidelberg sind teilweise durch Erläuterungen ergänzt, die zugunsten besserer Lesbarkeit nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Außerdem bleiben Änderungen vorbehalten. Verbindlich ist die bei Studienantritt gültige Satzung. Ein Formular zur Bewerbung um einen Studienplatz erhalten Sie hier.

Zulassungsordnung

(1)

Die Zulassung zum Aufbaustudium A setzt im Regelfall die Diplomprüfung B voraus. Dabei muß in folgenden Fächern mindestens die Note 2,0 erreicht worden sein:
1. Orgel-Literaturspiel
2. Orgelimprovisation und Gemeindebegleitung
3. Chorleitung
4. Gehörbildung (schriftlich und mündlich), Vomblattsingen
Ausnahmen bedürfen eines Beschlusses der Aufnahmekommission.

(2)

Diese Noten begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum Aufbaustudiengang A. Über die Zulassung entscheidet die Aufnahmekommission. Schließt das Aufbaustudium nicht unmittelbar an die Diplomprüfung B der Hochschule für Kirchenmusik in Heidelberg an, so kann in den Fächern "Orgel-Literaturspiel", "Orgelimprovisation und Gemeindebegleitung" und "Chorleitung" eine erneute Eignungsprüfung verlangt werden, die von den Anforderungen der B-Prüfung ausgeht.

(3)

Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Abschlußprüfung an einer anderen Hochschule für Musik bestanden haben, müssen keine B-Prüfung ablegen, wenn die Bedingungen von (1) erfüllt worden sind. Im Fach "Orgelimprovisation und Gemeindebegleitung" muß die Leistung in einer Zwischenprüfung am Ende des zweiten Studiensemesters nachgewiesen werden.*

 

* Wurde keine B-Prüfung abgelegt, müssen folgende zusätzliche Fächer belegt und durch Prüfung nachgewiesen werden:
Liturgisches Singen und Sprechen / Gemeindesingen / Musikalische Arbeit mit Kindern / Generalbaßspiel / Instrumentenkunde und Akustik / Orgelkunde / Stilgeschichte der Orgel / Musikgeschichte / Theologische Grundlagen / Hymnologie / Liturgik

 
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Ausbildungsfächer

Alle Informationen zum Ausbildungspensum und den Prüfungsanforderungen für die verschiedenen Studiengänge können Sie der Studien- und Prüfungsordnung entnehmen, die hier im PDF-Format vorliegt.

 
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