(1) |
Die Zulassung zum Aufbaustudium A
setzt im Regelfall die Diplomprüfung B voraus. Dabei muß in folgenden
Fächern mindestens die Note 2,0 erreicht worden sein: 1. Orgel-Literaturspiel 2. Orgelimprovisation und Gemeindebegleitung 3. Chorleitung 4. Gehörbildung (schriftlich und mündlich), Vomblattsingen Ausnahmen bedürfen eines Beschlusses der Aufnahmekommission. |
(2) |
Diese Noten begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum Aufbaustudiengang A. Über die Zulassung entscheidet die Aufnahmekommission. Schließt das Aufbaustudium nicht unmittelbar an die Diplomprüfung B der Hochschule für Kirchenmusik in Heidelberg an, so kann in den Fächern "Orgel-Literaturspiel", "Orgelimprovisation und Gemeindebegleitung" und "Chorleitung" eine erneute Eignungsprüfung verlangt werden, die von den Anforderungen der B-Prüfung ausgeht. |
(3) |
Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Abschlußprüfung an einer anderen Hochschule für Musik bestanden haben, müssen keine B-Prüfung ablegen, wenn die Bedingungen von (1) erfüllt worden sind. Im Fach "Orgelimprovisation und Gemeindebegleitung" muß die Leistung in einer Zwischenprüfung am Ende des zweiten Studiensemesters nachgewiesen werden.* |
*
Wurde keine B-Prüfung abgelegt, müssen folgende zusätzliche Fächer
belegt und durch Prüfung nachgewiesen werden: |
Alle Informationen zum Ausbildungspensum und den
Prüfungsanforderungen für die verschiedenen Studiengänge können Sie der
Studien- und Prüfungsordnung
entnehmen, die hier
im PDF-Format vorliegt.